03. Juli 2025

"Verfassungsrechtlicher Amoklauf" +++ Initiative kritisiert Entwurf für Senatsgesetz +++ "Artikel 15 GG nicht verstanden"

Ein Mikrofon-Symbol

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hält den heute öffentlich gewordenen Entwurf für einen neuen Berliner Mietendeckel im Gewand eines Vergesellschaftungsgesetzes für rechtlich nicht haltbar. Die Landesregierung aus CDU und SPD hatte angekündigt, unter der Überschrift "Vergesellschaftung" einen Mietendeckel in Berlin rechtlich prüfen zu lassen.

"Der Vorschlag von SPD und CDU ist ein verfassungsrechtlicher Amoklauf. Wer so leichtfertig mit Art. 15 des Grundgesetzes hantiert, will offenkundig nicht die Mieten senken, sondern verfolgt nur das Ziel eines provozierten Scheiterns vor den Verfassungsgerichten", erklärt Achim Lindemann, Sprecher von Deutsche Wohnen & Co enteignen.

Das von CDU und SPD vorgelegte Gesetz sei aus drei Gründen juristisch unsinnig, argumentiert Lindemann.

"Erstens: Wenn SPD-Fraktionschef Raed Saleh ernsthaft die Auffassung vertritt, die Vergesellschaftung ermögliche den Bundesländern eine soziale Marktregulierung, auch ohne Enteignung, dann hat er offenbar Artikel 15 des Grundgesetzes nicht verstanden. Ein Mietendeckel ist keine Vergesellschaftung, das ist einhellige Auffassung in der Wissenschaft und auch durch die Expertenkommission des Senats bestätigt. Daher kann ein Mietendeckelgesetz auch nicht auf Art. 15 GG gestützt werden. Bereits der Wortlaut von Art. 15 GG erfordert für eine Vergesellschaftung die Überführung von Immobilien in Gemeinwirtschaft. Bei einem Mietendeckel fehlt die Änderung der Wirtschaftsweise, die verfassungsrechtlich notwendig wäre", erklärt Lindemann.

"Zweitens: Auch dieser neue Berliner Mietendeckel wird rechtlich scheitern. Denn auch über Art. 15 GG kann keine Landeskompetenz für eine solche Mietenregulierung in Berlin hergestellt werden. Auch hier gilt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 zur Landeskompetenz beim Mietendeckel, das unter anderem die CDU selbst erwirkt hat durch ihre Klage", führt Lindemann aus.

"Drittens ist das, was CDU und SPD da vorhaben, meilenweit entfernt von der Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co enteignen. Fast 60 Prozent der Stadtbevölkerung haben sich per Volksentscheid explizit dafür ausgesprochen, die Immobilien der großen Konzerne mit mehr als 3000 Wohnungen in der Stadt zu vergesellschaften. Berlin hat seine gemeinsame Vorstellung von Vergesellschaftung schon definiert. Die Umsetzung von diesem Volksentscheid steht immer noch aus", so Lindemann.

Abschließend bilanziert die Initiative:

"Wenn CDU und SPD jetzt ein Gesetz vorlegen, dass sie dann zwei Jahre lang prüfen lassen wollen, obwohl jetzt schon klar ist, dass es rechtlich nicht haltbar sein wird, dann verfolgen sie damit offensichtlich nicht das Ziel, die Mieten wirklich zu senken. Es scheint vielmehr, als wollten sie die Wähler*innen hinters Licht führen und die echte Vergesellschaftung verhindern."