Wir machen einen Gesetzesvolksentscheid!
Der erste Volksentscheid war ein Auftrag an die Politik, ein Gesetz zu erarbeiten. Dies wurde vom Senat verschleppt und auch in Zukunft können wir nicht davon ausgehen, dass der eindeutige Willen der Berliner*innen umgesetzt wird.
Durch einen Gesetzesvolksentscheid können wir Berliner*innen den Kampf um bezahlbare Mieten selbst, ohne die Politik, angehen. Zusammen mit Expert*innen im Verfassungsrecht schreiben wir ein Gesetz, dass wir anschließend zur Abstimmung stellen.
Gewinnen wir diesen zweiten Volksentscheid, tritt das Vergesellschaftungsgesetz direkt in Kraft!
Warum macht ihr einen Gesetzesvolksentscheid?
Wir haben die Kompetenz
Wir haben den Beweis
Wir haben den Plan
Wir haben die Stärke
Der Mietenwahnsinn wird immer schlimmer
Berlin ist unser aller Zuhause, droht aber zu einer Stadt der Reichen zu werden. Die Mieten explodieren, wir werden verdrängt, die Konzerngewinne steigen und unsere Politiker*innen schauen zu. Wir haben die Faxen dicke!
Unser Zuhause ist zu teuer
Bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundrecht, doch immer mehr Menschen sind von Verdrängung betroffen und müssen einen immer größeren Teil ihres Einkommens für Miete zahlen. Die Mieten in Berlin haben sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Die Löhne sind in der gleichen Zeit kaum gestiegen. Jetzt kommen explodierende Heiz- und Stromkosten dazu: Wir können uns Berlin nicht mehr leisten!
Der Markt regelt nichts
Die Konzerne sind dazu verpflichtet, ihren Aktionär*innen die Profite zu maximieren. Unsere Mietsteigerung von heute ist ihre Gewinnausschüttung von morgen. Die Immobilienkonzerne nutzen alle Geschäftspraktiken, um Mieten zu erhöhen und sind keine Verbündeten im Kampf für eine gerechte Stadt. Wegen ihrer Größe können Deutsche Wohnen & Co den Mietmarkt besonders beeinflussen.
Die Politik hat keine anderen Lösungen
Der Mietendeckel wurde gekippt und Instrumente wie die Mietpreisbremse, der Milieuschutz und das Vorkaufsrecht reichen gegen die Wohnungskrise nicht aus. Der Senat steht mit leeren Händen da: Es gibt keine andere, langfristig erfolgsversprechendere Maßnahme als die Vergesellschaftung.
Der Profit steht über dem Gemeinwohl
Das Geschäftsmodell von Deutsche Wohnen & Co besteht vor allem darin, bestehende Wohnungen aufzukaufen und die Mieten zu erhöhen. Auf sinnlose Modernisierungen folgen teurere Mieten – und trotzdem fällt deine Heizung aus. Wir Berliner*innen bezahlen die Profite mit unserer Miete, während die Immobilienkonzerne nötige Reparaturen und Instandhaltungen vernachlässigen oder als teure Modernisierungen auf Mieter*innen abwälzen.
Die Wirtschaft muss demokratischer werden!
Öffentliche Daseinsvorsorge und Grundrechte dürfen nicht für Profitmaximierung und Einzelinteressen von Investor*innen vernachlässigt werden. 80 Prozent der Berliner*innen leben zur Miete. Mit großer Mehrheit hat Berlin für die Vergesellschaftung gestimmt, um selbst zu entscheiden, wie sich die Stadt in Zukunft entwickeln wird.
Was wir tun können
Die Menschen in Berlin haben der Regierung einen klaren Auftrag zur Vergesellschaftung gegeben. Wir wollen mitbestimmen und sind nicht bereit, weiter die Konzerngewinne mit unserer Miete zu bezahlen. Berlin soll unser Zuhause bleiben!
Vergesellschaftung sorgt für dauerhaft bezahlbare Mieten
Große profitorientierte Wohnungsunternehmen bauen fast keine neuen Wohnungen und wenn, dann sind es teure Eigentumswohnungen. Sie kaufen vor allem bestehende Wohnungen auf und erhöhen die Mieten. Durch die Vergesellschaftung können in über 240.000 Wohnungen die Mieten gesenkt werden. Das wird großen Einfluss auf den restlichen Wohnungsmarkt haben.
Wir holen uns die Stadt zurück!
Die meisten Häuser von Deutsche Wohnen & Co haben früher dem Land Berlin gehört. Sie wurden also vom Geld der Berliner*innen gebaut und abbezahlt. Dann hat der Senat die Häuser privatisiert und zu Spottpreisen an Immobilienkonzerne verscherbelt. Diesen Fehler wollen wir korrigieren. Wir holen uns zurück, was die Konzerne sich angeeignet haben.
Von Vergesellschaftung profitiert die ganze Stadt
Öffentliches Eigentum erlaubt nicht nur bezahlbare Mieten, sondern auch Schutz für Kleingewerbe, Raum für Kunst und Kultur, dezentrale Unterbringung von Geflüchteten oder Schutzräume vor häuslicher Gewalt. Wohnraum kann bedarfsgerecht verteilt werden und nicht nach Einkommen. Grundbedürfnisse sind nicht geeignet für profitorientierte Geschäftszweige. Es gibt kein Recht auf Profit, aber ein Recht auf Wohnen.
Wir wollen mitbestimmen!
Der Hausmeister ist weg, der Spielplatz nicht mehr da und niemand hat dich gefragt? Die Vergesellschaftung ermöglicht, dass die Mieter*innen mitbestimmen – denn wie wir wohnen, geht uns alle etwas an. Mitbestimmung und Mieter*innenräte sind Säulen der neuen Eigentumsstruktur – so werden Entscheidungen gemeinsam getroffen und das Wohnen demokratisiert.
Vergesellschaftung lohnt sich!
Artikel 15 des Grundgesetzes sagt: Die Entschädigung der Immobilienkonzerne kann unter Marktwert erfolgen. Eine Entschädigung zum Marktwert würde die Spekulation der Konzerne belohnen. Die Entschädigungssumme kann vollständig aus den Mieten der vergesellschafteten Wohnungen refinanziert werden. Danach werfen die Wohnungen weiterhin Einnahmen ab, wodurch z. B. Neubau finanziert werden kann.