Initiative gibt Kanzlei bekannt
+++ Update zur Arbeit am Vergesellschaftungsgesetz +++ „Wir haben uns längst auf den Weg zur Vergesellschaftung gemacht“
Berlin, 15.07.2024
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen gibt einen ersten Einblick in die Erarbeitung des Gesetzes zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien großer profitorientierter Wohnungskonzerne. Erstmals teilt sie nun mit, die Kanzlei Geulen & Klinger mit der Erarbeitung beauftragt zu haben. Unterstützt wird die Kanzlei durch Jurist*innen der Initiative sowie Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis.
Dazu Prof. Dr. Remo Klinger, federführender Rechtsanwalt der mandatierten Kanzlei:
„Unsere Kanzlei ist auf öffentliches Recht spezialisiert, insbesondere die Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Fragen, die juristisches Neuland sind. Deshalb freuen wir uns, in dieser rechtlich komplexen Sache beraten zu dürfen. Die Vergesellschaftung ist ein Instrument, das spannende Möglichkeiten bietet, um der Wohnungskrise in unseren Großstädten etwas entgegenzusetzen. Die Zusammenarbeit mit den Jurist*innen der Initiative funktioniert hervorragend, wir kommen gut voran.“
Neben dem eigentlichen Vergesellschaftungsgesetz, das die zu vergesellschaftenden Bestände bestimmt sowie Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, wird auch ein sogenanntes Trägergesetz erarbeitet, das festlegt, wie die vergesellschafteten Wohnungen demokratisch unter starker Beteiligung von Mieter*innen und Stadtgesellschaft verwaltet werden sollen.
„Während der Berliner Senat den erfolgreichen Volksentscheid weiterhin blockiert, haben wir uns längst auf den Weg zur Vergesellschaftung gemacht”, erklärt Achim Lindemann, Sprecher der Initiative. „Unsere oberste Priorität ist, ein rechtssicheres Gesetz vorzulegen. Deshalb wälzen wir jedes einzelne Thema sehr gründlich und gehen allen noch so detaillierten Fragen auf den Grund.”
Da die Vergesellschaftung eine Querschnittsmaterie ist, seien dabei nicht nur verfassungsrechtliche Fragen zu beachten, sondern auch viele weitere Rechtsgebiete – u.a. das Grundstücks-, Gesellschafts- oder Haushaltsrecht.
Beispielsweise beschäftigt sich die Initiative mit der Frage, welche Wohnungen aus dem Bestand der Immobilienkonzerne vergesellschaftet werden. Dazu Lindemann: „Werden alle Wohnungen der Konzerne vergesellschaftet? Oder dürfen sie 3000 Wohnungen behalten? Und wenn sie Wohnungen behalten dürfen, welche sind das? Und anhand welcher Kriterien wird das entschieden? Knüpft man dafür zum Beispiel an die Grundstücksgröße oder das Erwerbsdatum an? Behält der Konzern ganze Siedlungen oder einzelne Gebäude? Gründliches Arbeiten braucht natürlich Zeit, weshalb wir auch über dieses Jahr hinaus noch an dem Gesetz arbeiten werden. Wir freuen uns darauf, den Berliner*innen die Details zu erläutern, sobald wir können.“
Zeitgleich arbeitet die Initiative an einer Vielzahl von Projekten, um die Berliner*innen im Kampf gegen den Mietenwahnsinn zu unterstützen und sie auf die Vergesellschaftung ihrer Wohnungen vorzubereiten. Zuletzt legte sie mit dem Mietencheck einen Online-Rechner vor, mit dem Mieter*innen unkompliziert prüfen können, ob ihre Miethöhe gegen die Mietpreisbremse verstößt. Dazu Lindemann abschließend: „Auch über unser Gesetz hinaus, kämpfen wir für bezahlbares Wohnen: Wir unterstützen Mieter*innen dabei, sich gemeinschaftlich gegen überhöhte Mieten oder betrügerische Nebenkostenabrechnungen zu wehren. Auch damit befinden wir uns auf dem besten Wege zur Vergesellschaftung – künftig sollen die Mieter*innen mitbestimmen und selbst entscheiden können, wie sie wohnen wollen. Demokratie braucht Übung und wir üben uns darin, uns gemeinschaftlich zu organisieren.“