19. Mai 2020

Die Vorteile der Gemeinwirtschaft

Mehrere Menschen liegen mit Westen und Fahnen der Deutsche Wohnen Enteignen Kampagne auf einer Wiese

Vergesellschaftung ist durch Artikel 15 in unserem Grundgesetz festgeschrieben. Dieser Artikel ermöglicht es, „Grund und Boden in Gemeineigentum“ zu überführen. Das heißt: Privates Eigentum wird öffentliches Eigentum, damit es dem Gemeinwohl dient und demokratisch verwaltet werden kann.

Die demokratische Verwaltung der vergesellschafteten Wohnungen wollen wir mit einer Anstalt öffentlichen Rechts umsetzen. Diese soll die Mitbestimmung von Mieter:innen, Stadtgesellschaft, Senatsvertreter:innen und Beschäftigten ermöglichen. Die Überführung in eine demokratische Struktur unterscheidet die Vergesellschaftung von Verstaatlichung oder einer reinen Enteignung.

Für uns Berliner:innen wird die Vergesellschaftung der großen Wohnungskonzerne ein großartiger Gewinn – egal, ob wir dort wohnen oder nicht. Denn Vergesellschaftung heißt für Berlin: Dauerhaft bezahlbarer Wohnraum für alle. Vergesellschaftung ist ein demokratisches Mittel, um einen öffentlich-gemeinwirtschaftlichen Wohnungssektor aufzubauen. So können wir einen Wohnungsbestand schaffen, der dauerhaft leistbare Mieten garantiert und durch seine Größe preisdämpfend auf den Mietspiegel und damit den gesamten Immobilienmarkt wirkt.

Bis jetzt fließen die Gewinne der großen privaten Immobilienunternehmen als Kapitalrenditen aus Berlin in die ganze Welt. Um ihre Anleger:innen zufriedenzustellen, lassen Deutsche Wohnen & Co die Wohnungen verfallen, erhöhen die Mieten und Grundstückspreise und investieren kaum einen Cent in Neubau. 

Vergesellschaftung sichert die dringend benötigten Investitionen für die Stadt. Denn das Geld der Mieter:innen bleibt in Berlin und schafft Spielräume für stadtpolitische Gestaltung, also: Neubau, Kitas und öffentliche Infrastruktur.

Vergesellschaftung braucht keine Gewinnmaximierung. Deshalb ermöglicht sie die Vermietung von Gewerberäumen an kleine Einzelhändler:innen und Handwerksbetriebe, an Kitas, Jugendzentren oder Kunstschaffende. Statt die höchstmögliche Miete herauszuholen, wird Raum geschaffen für das, was gebraucht wird und unsere Stadt lebenswert macht.

Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft heißt, die Wohnungspolitik und die Gestaltung unserer Kieze nicht am Profit, sondern am Gemeinwohl und an den Grundbedürfnissen der Berliner:innen auszurichten.  

Berlin hat Eigenbedarf.

Welche Vorteile die Gemeinwirtschaft bietet und wie wir uns die Verwaltung der vergesellschafteten Wohnungen in einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vorstellen, erklären wir in unserer Broschüre „Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft“.