Enteignungskommission: Initiative entsendet Sprecher und überreicht Vergesellschaftungslektüre
Forderung nach Auseinandersetzung mit praktischen Fragen der Vergesellschaftung +++ „Nur so kann die Kommission ihren Auftrag erfüllen“
Berlin, 08.06.2022. Im Rahmen der zweiten Sitzung der Enteignungkommission am 09.06.2022 entsendet die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen Rouzbeh Taheri als Sprecher der Initiative für einen Vortrag in der Kommission. Bei dieser Sitzung, die den Auftakt der inhaltlichen Arbeit der Kommission darstellt, sollen sich die Expert*innen ein Bild von der aktuellen Wohnungssituation in Berlin verschaffen, indem 7 Sachverständige öffentlich angehört werden. Die Anhörungen können auf YouTube in einem Live-Stream verfolgt werden (https://youtu.be/d0nqCRdw8bc).
Zum Ende der Anhörung werden Berliner Mieter*innen den Kommissionsmitgliedern Literatur für die Sommerpause mitgeben. Überreicht werden 13 Vorab-Exemplare des Buches „Wie Vergesellschaftung gelingt – zum Stand der Debatte“, in dem die Initiative Konzepte und Gutachten zur rechtssicheren Umsetzung und Finanzierung ihres Vorhabens gesammelt hat. Der Band erscheint im Berliner Parthas-Verlag und wird zum Sommer auch in den Buchhandlungen erhältlich sein.
Für die weitere Arbeit der Enteignungskommission stellt die Initiative klare Forderungen auf.
„Wir erwarten, dass die Kommission sich mit den praktischen Fragen auseinandersetzt, die auf dem Weg zur Vergesellschaftung beantwortet werden müssen. Nur so kann sie ihren Auftrag erfüllen, Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Vergesellschaftung zu prüfen. Wenn stattdessen bei Gesprächen über Alternativen zur Vergesellschaftung der Wählerwillen ignoriert wird, kann von nichts anderem als von einer Hinhaltekommission und einer Arbeitsverweigerung der Kommission gesprochen werden“, so Isabella Rogner, Sprecherin der Initiative.
Die Initiative fordert, dass zügig auf einen verabschiedungsfähigen Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz sowie auf ein Gesetz für die Ausgestaltung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), in der die Wohnungen nach der Vergesellschaftung verwaltet werden sollen, hingearbeitet wird. Geklärt werden muss dabei beispielsweise, wie das Gemeineigentum, in das die Wohnungen durch die Vergesellschaftung überführt werden sollen, konkret ausgestaltet werden kann, um eine demokratische Verwaltung durch die Mieter*innen sicherzustellen, bei der aber auch die breitere Stadtgesellschaft beteiligt wird, und was dabei hinsichtlich Macht- und Diskriminierungsverhältnissen bedacht werden muss.
Mit 59,1 % hat im letzten Jahr eine klare Mehrheit der Berliner*innen für die Enteignung großer Wohnungskonzerne gestimmt. Die Initiative erinnert daran, dass es den Wähler*innen dabei um mehr als um günstige Mieten geht.
„Es geht um eine Demokratisierung des Wohnraums in unserer Stadt. Wir Mieter*innen wollen unsere Kieze gestalten und entscheiden, was mit unseren Wohnungen passiert. Diese Entscheidung darf nicht bei Immobilienkonzernen liegen, die Gewinnorientierung über Kiezkultur stellen. Wir haben für die Vergesellschaftung gestimmt, damit wir uns die Mieten wieder leisten und zukünftig direkt dort mitentscheiden und gestalten können, wo es uns als Berliner*innen betrifft“, erinnert Rogener.
Kontakt: presse@dwenteignen.de