Zum Hauptinhalt springen

Entschädigungshöhe: Initiative veröffentlicht eigene Berechnungen

Ein Mikrofon-Symbol

Entschädigungshöhe: Initiative veröffentlicht eigene Berechnungen +++ Vergesellschaftung von 210.000 Wohnungen kostet rund 15 Mrd. Euro +++ "Es steht fest, dass der Volksentscheid genau so wie er beschlossen wurde, finanzierbar ist!"

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen stellt heute zum ersten Mal eigene Berechnungen für die Entschädigungssumme vor, welche bei der Vergesellschaftung der Bestände großer Wohnungskonzerne in Berlin anfallen soll. Die Entschädigung wird nach Schätzung der Initiative 15,2 Mrd. Euro betragen, 11,0 Milliarden Euro für die Gebäude und 4,2 Milliarden für den Boden. Die Gesamtsumme ist vollständig aus den Mieten der vergesellschafteten Bestände refinanzierbar. Die Entschädigung würde damit den Landeshaushalt nicht belasten.

Iman Al Nassre, Sprecher*in der Initiative, kommentiert: "Die neuen Berechnungen zeigen: Vergesellschaftung ist finanzierbar und zwar genau so, wie es 2021 beschlossen wurde. Vergesellschaftung ist kein Neuankauf zu Mondpreisen, sondern eine Rückholaktion: Die Berliner*innen bekommen die Stadt zurück, die sie selbst attraktiv gemacht haben, ohne Wucherbonus für Spekulanten. Wer versucht, die Entschädigungshöhe an den Marktpreis zu koppeln, redet verfassungsrechtlichen Unsinn. "

Die Berechnung der Entschädigungssumme erfolgt auf Grundlage des Gesetzentwurfs, den die Initiative bereits im September letzten Jahres veröffentlicht hat. Demnach wird ein sogenannter "Vergesellschaftungswert" ermittelt, der sich aus dem Gebäudesachwert und Bodenwert zusammensetzt. Die Gebäude werden nach dem Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes bewertet, das auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer angewendet wird. Der Boden wird nach den Bodenrichtwerten der Jahre 2011 bis 2013 bewertet und mit der Inflation fortgeschrieben.

"Unser Modell ist zugleich erprobt und innovativ. Das Bewertungsverfahren wird in Deutschland routiniert angewendet und ist rechtssicher. Dadurch, dass die explosiven Bodenpreissteigerungen des letzten Jahrzehnts nicht berücksichtigt werden, ergibt sich eine faire Entschädigungssumme, die haushaltsneutral aus den Mieteinnahmen refinanzierbar ist. So lässt sich die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen finanziell und rechtlich sicher umsetzen - ohne Abstriche", so Al Nassre weiter.

Linke, Grüne und SPD hatten nach Abschluss ihrer Sondierungsgespräche angekündigt, die Vergesellschaftung aller Konzerne ab einer Schwelle und mit einem Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen umzusetzen. So würden schätzungsweise 150.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführt, rund 70.000 weniger als 2021 beim Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" beschlossen worden war. Die Parteien kündigten außerdem an, die Entschädigung auf 16 Mrd. Euro zu deckeln.

"Wenn die Parteien die Entschädigung auf 16 Mrd. deckeln wollen, brauchen sie dafür nicht die Schwelle von 3.000 Wohnungen anzuheben. Im Gegenteil: Unsere Berechnungen zeigen, dass man 210.000 Wohnungen vergesellschaften kann und trotzdem unter dem Entschädigungsdeckel bleibt. Warum man erst ab 10.000 Wohnungen vergesellschaften und damit den Konzernen quasi 70.000 Wohnungen schenken sollte, ist für uns unverständlich. Wir treten einer neuen Regierung gern beratend an die Seite, damit profitorientierte Konzerne ab 3.000 Wohnungen vergesellschaftet werden und das auch schon vor 2028. Die Vergesellschaftung kann jederzeit umgesetzt werden!"

Nachweise:
Fact-Sheet zur Berechnung der Entschädigungssumme
Ausführliche Darstellung der Berechnung