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Initiative kritisiert „verfassungswidriges Konzernschutzgesetz“ von Innenminister Dobrindt

Ein Mikrofon-Symbol

Initiative kritisiert „verfassungswidriges Konzernschutzgesetz“ von Innenminister Dobrindt +++ „Frontalangriff auf die Mieterinnen Berlins“

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen kritisiert die erneute Ankündigung eines Anti-Vergesellschaftungsgesetzes durch Innenminister Dobrindt scharf. Laut Medienberichten will dieser ein sogenanntes "Investitionsschutzgesetz" zügig vorantreiben, um die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Wohnungskonzerne in Berlin zu verhindern. Ähnliche Bestrebungen waren seitens der Bundesregierung trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken in den vergangenen Monaten mehrfach angekündigt worden.

„Dobrindts erneuter Vorstoß ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf die Mieter*innen Berlins. In ihrer Panik, dass die demokratische Entscheidung von 1 Million Berliner*innen nun endlich Wirklichkeit werden könnte, legt die Bundesregierung die Axt an unser Grundgesetz. Dobrindts ‚Investitionsschutzgesetz‘ ist in Wahrheit ein verfassungswidriges Konzernschutzgesetz. Über die Vergesellschaftung und die Entschädigung entscheidet Berlin, nicht der Bund. Mit der Pflicht zum Verkehrswert will er die Vergesellschaftung unbezahlbar machen und so die demokratische Entscheidung einer breiten Mehrheit der Berliner Bevölkerung sabotieren. Das ist Rechtsmissbrauch und ein Angriff auf die föderale Ordnung“, so Miri Beck, Sprecherin der Initiative.

Zuletzt hatten sich 200 prominente Vertreter aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft in einem öffentlichen Brief mit Nachdruck gegen die Angriffe der Bundesregierung auf den Vergesellschaftungsartikel ausgesprochen. 2021 hatten 59,1 % der Wählenden in Berlin für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne gestimmt. In ihrem Sondierungspapier hatten Linke, Grüne und SPD jüngst eine Umsetzung der Vergesellschaftung vereinbart.