Neue Dokumente zeigen: Senator Geisel handelte rechtswidrig bei Verzögerung des Volksbegehrens
DWE fordert Rücktritt +++ „Andreas Geisel missachtet demokratische Prozesse und Entscheidungen“
Berlin, 05.10.2022. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen fordert den Rücktritt des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Herrn Andreas Geisel. Damit reiht sich die Initiative ein in die massive Kritik bezüglich des Wahldebakels vom 26. September 2021. Die Pannen bei der Wahl sind nur die Spitze des Eisbergs: Geisel handelte bei der Verzögerung des Volksbegehrens im Jahr 2020 wissentlich rechtwidrig. Das belegen neue Dokumente aus einer Akteneinsicht bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport.
Senatsinnenverwaltung stuft eigenes Handeln als rechtswidrig ein
Die Initiative stellte im Juni 2019 den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens und reichte hierfür mehr als 77.000 Unterschriften ein. Dieser Antrag war von der Senatsinnenverwaltung rechtlich auf Zulässigkeit zu prüfen. Nach 11 Monaten erhob die Initiative wegen Verschleppung der Prüfung Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Ein Beamter der Innenverwaltung stellte daraufhin im Mai 2020 fest, dass die Behörde gegen die Untätigkeitsklage der Initiative „keine Chance“ habe. Damit stufte die Behörde ihr eigenes Handeln als rechtswidrig ein. Trotzdem verschleppte Geisels Behörde die Zulässigkeitsprüfung noch weitere vier Monate und brachte sie erst im September 2020 zum Abschluss. Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts gilt für die Zulässigkeitsprüfung das Gebot der unverzüglichen und beschleunigten Bearbeitung. Der Beamte vermerkte, dass die Dauer der Zulässigkeitsprüfung hiermit nicht zu vereinbaren sei.
[siehe Fragdenstaat.de, S. 30 und S. 80-81]
„Von Anfang an wollte Geisel verhindern, dass wir Berliner*innen gemeinsam entscheiden, wie wir in unserer Stadt wohnen möchten. Das zeugt von einer fehlenden demokratischen Grundhaltung“, so Bana Mahmood, Sprecherin der Initiative.
Geisel missachtet Senats- und Parteibeschlüsse
Bei der Zulässigkeitsprüfung hörten die Verschleppungs- und Blockadetaktiken von Andreas Geisel jedoch nicht auf. Der Senat setzte im März 2022 eine Expertenkommission ein, um Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksentscheids zu prüfen. Nach Senatsbeschluss sollte die Kommission ihre Arbeit im Grundsatz öffentlich strukturieren. Trotzdem tagt sie regelmäßig nichtöffentlich. Für die Umsetzung des Beschlusses ist Andreas Geisel als Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig.
„Geisel sabotiert den Senatsbeschluss. Die Berliner*innen haben ein Recht darauf zu erfahren, was die Expert*innen diskutieren“, so Mahmood.
Nach dem Senatsbeschluss müssen außerdem die Informationsinteressen der Initiative berücksichtigt werden. Die SPD forderte Geisel im Juni 2022 zusätzlich dazu auf, dies zu respektieren.
„Die Initiative erhält seit Beginn der Expertenkommission von der Geschäftsstelle keinerlei Informationen. Geisel missachtet nicht nur den Senatsbeschluss, sondern auch den Beschluss seiner eigenen Partei“, so Mahmood weiter.
Dies ist nicht die erste Blockade demokratischer Prozesse durch Geisel: 2015 verhinderte er das beantragte Bürgerbegehren gegen die Baupläne am Mauerpark, indem der Senat auf seine Initiative hin den Mauerpark zum „Gebiet außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“ erklärte. Geisels systematische Sabotagestrategien von Bürgerbeteiligung zeigen sich auch am Molkenmarkt, beim Karstadtumbau am Hermannplatz oder bei der Blockade des Beteiligungsbeirates seit seinem Amtsantritt.
Geisel trägt Verantwortung für Wahldebakel
Die katastrophale Wahlorganisation fügt sich in diese Reihe von Skandalen ein. Geisel trägt dafür die politische Verantwortung. Wenn er sich angesichts rechtswidriger Wahlorganisation mit dem Argument herausreden will, er habe nur die Rechtsaufsicht und nicht die Fachaufsicht gehabt, ist er als Senator nicht mehr tragbar.
„Einen Politiker, der demokratische Prozesse und Entscheidungen missachtet und sich seiner Verantwortung nicht bewusst ist, kann sich Berlin nicht leisten. Andreas Geisel muss gehen“, so Mahmood abschließend.
Von den diskutierten Neuwahlen ist der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ nicht betroffen. Aufgrund des klaren Ergebnisses wurde hier kein Einspruch erhoben.
Kontakt: presse@dwenteignen.de