3. Arbeitssitzung der Enteignungskommission
Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen fordert Entschädigungen deutlich unter Marktwert für Immobilienkonzerne +++ „Wir werden nicht zulassen, dass die Konzerne unsere Stadt ein zweites Mal ausrauben“
Am 22. und 23. August tritt die Enteignungskommission der Berliner Senatsverwaltung zu ihrer dritten Arbeitssitzung zusammen. Die 13 Expert*innen haben den Auftrag, rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin zu erarbeiten.
Ihr Mandat stammt direkt von den Berliner Wähler*innen, die in einem historischen Volksentscheid im September 2021 mit 59,1% für die Enteignung gestimmt haben.
Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen weist aus diesem Anlass darauf hin, dass über eine Million Berliner Wähler*innen für eine Entschädigungshöhe deutlich unter dem kolportierten Marktwert der betroffenen Wohnungsbestände abgestimmt haben.
Das Grundgesetz sieht eine Entschädigung unter Marktwert und ohne Berücksichtigung spekulativer Gewinne vor. „Wir erwarten, dass der Berliner Senat im Sinne der Mieter*innen agiert. Vonovia, Adler & Co haben Jahrzehnte lang Mieten erhöht, um die Rendite ihrer Aktionär*innen zu steigern. Ihre zügellose Profitgier darf nicht mit überhöhten Entschädigungszahlungen belohnt werden“, so der Pressesprecher der Initiative Achim Lindemann.
„Wir fordern deshalb das Land Berlin auf, sich auf das Mandat der 59,1% zu besinnen, und die überzogenen Entschädigungsforderungen der Immobilienlobby deutlich zurückzuweisen. Wir werden nicht zulassen, dass die Konzerne unsere Stadt ein zweites Mal ausrauben“.
Die Initiative fordert den Senat aus aktuellem Anlass auf, dem Geschäftsmodell der profitorientierten Wohnungskonzerne, für deren Enteignung die Berliner Wähler*innen gestimmt haben, endlich Einhalt zu gebieten. In den letzten Wochen wurden immer wieder Fälle dubioser Überbilanzierung bei großen Wohnungskonzernen öffentlich. „Der Fall der Adler Group zeigt, wohin das System der spekulativen Wertsteigerung führt“, so Lindemann. „Börsennotierte Konzerne übernehmen Immobilien, blähen deren Wert in den Bilanzen künstlich auf und verschaffen sich so Kredite, die für neue Ankäufe oder Ausschüttungen an die Aktionär*innen verwendet werden — ein Schneeballsystem für das letztlich die Berliner Mieter*innen bezahlen.
Das Land Berlin wäre schlecht beraten, durch hohe Entschädigungszahlungen für die dubiosen Machenschaften der Wohnungskonzerne gerade zu stehen. Heute mehr denn je ist Vergesellschaftung die einzig wirksame Gegenmaßnahme“.
Mit ihrem „Faire-Mieten-Modell“ hat die Initiative bereits im Wahlkampf 2021 vorgerechnet, warum Vergesellschaftung mit einer angemessen und verfassungrechtlich abgesicherten geringen Entschädigung ein guter Deal für Berlin ist: bezahlbar, haushaltsneutral und sozial gerecht.
„Die Höhe der Entschädigung ist eine Frage der Gerechtigkeit“, erklärt Lindemann abschließend. „Senator Geisel schiebt schon jetzt Kostengründe vor, um sich gegebenenfalls gegen ein positives Votum der Enteignungskommission, den Beschluss seiner eigenen Partei SPD und den Willen der Berliner Wähler*innen zu stellen. Doch fest steht: mit einer angemessen geringen Entschädigung ist die Vergesellschaftung ein guter Deal für Berlin“.
Kontakt: presse@dwenteignen.de