Die erste Fassung unseres Vergesellschaftungsgesetzes ist da - vier Jahre, nachdem die Berliner*innen am 26.09.2021 für die Vergesellschaftung gestimmt haben. Hier könnt ihr unser Gesetz, die Begründung dazu sowie alle wichtigen Fakten zusammengefasst herunterladen.
Nach Artikel 15 des Grundgesetzes braucht es für die Vergesellschaftung ein Gesetz zur Überführung von Wohnimmobilien in Gemeineigentum (Vergesellschaftungsgesetz), das auch Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Unseren Entwurf findest du hier.