Vergesellschaftung ist ein guter Deal - zum Kosten der Enteignung
Berlin kann sich die Enteignung von Deutsche Wohnen & Co leisten – denn laut Grundgesetz können die betroffenen Unternehmen deutlich unter Marktwert entschädigt werden. Die Entschädigungssumme kann aus den Mieten der vergesellschafteten Wohnungen finanziert werden, ohne dass der Berliner Landeshaushalt belastet werden muss. Wie das geht, erklären wir auf dieser Seite.
Die Enteignung ist haushaltsneutral möglich
Wir schlagen vor, dass die Anstalt öffentlichen Rechts die Entschädigung aus Krediten oder Schuldverschreibungen finanziert, die durch die stetigen Mieteinnahmen abbezahlt werden können. Der Berliner Haushalt wird nicht belastet, sodass keine Konkurrenz zu anderen notwendigen Ausgaben entsteht. Auch wenn noch weitere Konzerne zur Liste der Enteignungskandidaten hinzukommen, gibt es kein Problem mit der Finanzierung: Mehr Wohnungen liefern mehr Mieteinnahmen, die höhere Entschädigungssummen finanzieren können. Sind die Schulden einmal abbezahlt, können die Mieteinnahmen sogar in weiteren Neubau investiert werden.
Die Höhe der Entschädigung ist eine Frage der Gerechtigkeit
Artikel 14 und 15 im Grundgesetz legen fest, dass bei Enteignungen eine Entschädigung unter „gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“ sei (Artikel 14, Abs. 3). Das Interesse der bisherigen Eigentümer:innen ist, so hoch wie möglich entschädigt zu werden und am liebsten auch noch für ihre Gewinnerwartungen in der Zukunft. Unter dem Interesse der Allgemeinheit verstehen wir, Wohnraum in Gemeineigentum zu überführen, mit dem keine Profite mehr erzielt werden und der durch niedrige Mieten auch durchschnittlich und gering Verdienenden zur Verfügung steht.
Unser Vorschlag: Das Faire-Mieten-Modell
Unser Faire-Mieten-Modell geht von erstrebenswerten Mieten aus und berechnet daraus finanzierbare Entschädigungssummen. Wir gehen davon aus, dass Menschen maximal 30 % ihres Einkommens für die Warmmiete ausgeben sollten, um gut leben zu können. Wir setzen daher einen Mietpreis von 4,04 € pro Quadratmeter an, da er auch für Geringverdienende in Berlin bezahlbar wäre. Mit einer solchen Miete ließe sich eine Entschädigung von 10-11 Mrd. € bezahlen.
Wir finden unser Modell fair, weil es die höchste Entschädigungssumme gewährt, die sich mit dem Ziel der haushaltsneutralen Vergesellschaftung vereinbaren lässt. Fair finden wir auch, dass weder die Spekulation auf steigende Mieten in der Zukunft noch die leistungslose Wertsteigerung entschädigt werden.
So wollen wir die Enteignung bezahlen
Wir wollen die Enteignung mit Schuldverschreibungen oder Krediten finanzieren, die aus den Mieteinnahmen abbezahlt werden können. So kostet die Enteignung die Berliner:innen gar nichts und Berlin wird dabei sogar reicher.