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قانوننا

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Die erste Fassung unseres Vergesellschaftungsgesetzes ist da - vier Jahre, nachdem die Berliner*innen am 26.09.2021 für die Vergesellschaftung gestimmt haben.

Die Umsetzung des gewonnenen Volksentscheids wird seit 2021 blockiert. 2023 haben wir uns deshalb entschlossen, die Vergesellschaftung selbst in die Hand zu nehmen und ein eigenes Vergesellschaftungsgesetz zu schreiben. Während der Senat weiterhin blockiert, lösen wir unser Versprechen ein.

Unser Gesetzesentwurf sieht vor, Wohnungsbestände von profitorientierten Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. So können rund 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführt werden. Damit durchkreuzen wir die Profitgier der großen Konzerne und sichern langfristig bezahlbares Wohnen in Berlin.

Die Entschädigung, die operative Umsetzung und alle anderen Fragen der Vergesellschaftung haben unsere Jurist*innen gemeinsam mit einer renommierten Kanzlei und einem wissenschaftlichen Beirat sorgfältig durchdacht und rechtlich eindeutig geklärt. Erstmals hauchen wir damit Artikel 15 des Grundgesetzes Leben ein – ein historischer Moment für Berlin!

Wir gehen jetzt mit der ersten Fassung an die Öffentlichkeit, um uns fachliches Feedback einzuholen. Anschließend werden wir, wie bei einem regulären Gesetzgebungsverfahren, das Gesetz und die Begründung finalisieren. Unser Ziel ist, das beste Vergesellschaftungsgesetz für Berlin als Volksbegehren einzubringen.

In einem Gesetzesvolksentscheid können die Berliner*innen dann über das Gesetz abstimmen. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid tritt das Gesetz sofort in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die Wohnimmobilien ins Gemeineigentum überführt und mit den Mieten dürfen keine Profite mehr gemacht werden.

Fact Sheet als PDF
Gesetzesentwurf als PDF
Begründung als PDF